Anwälte Nümann und Lang täuschen falsche Verjährungsfrist vor

Am 22.1.2016 erhielt ich ein Schreiben der Anwälte Nümann und Lang aus Karlsruhe. Diese behaupteten, dass die Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung der Rechte des Unternehmens Styleheads GmbH aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht verjährt wären. Angeblich hätte der Bundesgerichtshof entschieden, dass in solchen Fällen eine 10-jährige Verjährungsfrist gilt.

Tatsächlich trifft das nicht zu. Es gilt selbst verständlich eine 3-jährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Zwar hat sich der Bundesgerichtshof  mit der Frage befasst, ob in dem vorliegenden Fall Verjährung eingetreten ist, jedoch an keiner Stelle des Urteils die Ansicht vertreten, dass eine andere, als eine 3-jährige Verjährungsfrist gilt.

BGH Urteil vom 15.01.2015, Az.I ZR 148/13

Wer also wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung von den oben genannten Anwälten in Anspruch genommen wird sollte sich keine Angst machen lassen, sondern gegebenenfalls selbst einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner eigenen rechtlichen Interessen beauftragen.

 

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